Compliance

      Regelungen

      Die BABOR BEAUTY GROUP legt großen Wert auf eine offene und ehrliche Unternehmenskultur und erwarten von allen Mitarbeitenden, diese Werte im Tagesgeschäft zu leben.


      Die Umsetzung und Überwachung sämtlicher Compliance Regelungen obliegt der Geschäftsführung der BABOR BEAUTY GROUP. Ein jeder Verstoß hiergegen muss frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und unverzüglich abgestellt werden, um Schaden vom Unternehmen, den Beschäftigten und Geschäftspartnern abzuwenden. Dafür bedarf es der Aufmerksamkeit aller und deshalb ermutigt das Unternehmen Mitarbeitende und Geschäftspartner, jeden Rechtsverstoß und jede Handlung oder Untätigkeit, die einen Verstoß gegen die Compliance Regelungen der BABOR BEAUTY GROUP darstellt, zu melden.

      Compliance

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      Die BABOR BEAUTY GROUP legt großen Wert auf eine offene und ehrliche Unternehmenskultur und erwarten von allen Mitarbeitenden, diese Werte im Tagesgeschäft zu leben.

      Die Umsetzung und Überwachung sämtlicher Compliance Regelungen obliegt der Geschäftsführung der BABOR BEAUTY GROUP. Ein jeder Verstoß hiergegen muss frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und unverzüglich abgestellt werden, um Schaden vom Unternehmen, den Beschäftigten und Geschäftspartnern abzuwenden. Dafür bedarf es der Aufmerksamkeit aller und deshalb ermutigt das Unternehmen Mitarbeitende und Geschäftspartner, jeden Rechtsverstoß und jede Handlung oder Untätigkeit, die einen Verstoß gegen die Compliance Regelungen der BABOR BEAUTY GROUP darstellt, zu melden.

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      Die BABOR BEAUTY GROUP legt großen Wert auf eine offene und ehrliche Unternehmenskultur und erwarten von allen Mitarbeitenden, diese Werte im Tagesgeschäft zu leben.

      Die Umsetzung und Überwachung sämtlicher Compliance Regelungen obliegt der Geschäftsführung der BABOR BEAUTY GROUP. Ein jeder Verstoß hiergegen muss frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und unverzüglich abgestellt werden, um Schaden vom Unternehmen, den Beschäftigten und Geschäftspartnern abzuwenden. Dafür bedarf es der Aufmerksamkeit aller und deshalb ermutigt das Unternehmen Mitarbeitende und Geschäftspartner, jeden Rechtsverstoß und jede Handlung oder Untätigkeit, die einen Verstoß gegen die Compliance Regelungen der BABOR BEAUTY GROUP darstellt, zu melden.

      Auf Basis der EU-Hinweisgeberrichtlinie (EU) 2019/1937 hat die BABOR BEAUTY GROUP ein Hinweisgebersystem bestehend aus einem Online-Hinweisgeberportal und einer Hotline eingerichtet, welches Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten ermöglicht, vertraulich und anonym Meldungen über Verstöße gegen die Compliance- Regelungen der BABOR BEAUTY GROUP abgeben zu können. Hiermit gibt das Unternehmen eine Möglichkeit, rechtliche Verstöße (beispielsweise Verstöße gegen Umweltrecht, Wettbewerbsrecht oder aber auch Fälle von betriebsinternem Diebstahl, sexueller Belästigung oder Mobbing) zu melden und entspricht dabei dem EU-weiten Standard zum Schutz von Whistleblowern. Über diese Meldekanäle können auch nach §§ 8, 9 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hingewiesen werden, die durch das eigene wirtschaftliche Handeln der BABOR BEAUTY GROUP sowie das eines ihrer Zulieferer entstanden sind.

      Hinweis-
      gebersystem

      Eine Meldung können Sie in solchen Fällen vollständig anonym über das Online-Hinweisgeberportal auf der Website www.insider-report.org oder die telefonische Hotline unter +49 173 459 11 96 abgeben. Wenn Sie sich an das Portal oder die Hotline wenden, erreichen Sie eine beauftragte Ombudsstelle, die sich, wenn Sie dies möchten, mit Ihnen in Verbindung setzt und die Meldung ohne Rückverfolgung zum Hinweisgeber weitergibt. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Hinweisgeberportal.

      Bitte melden Sie nur begründete Vorfälle und beachten Sie, dass das Hinweisgeberportal nur für die vorgenannten Zwecke eingerichtet ist und nicht für allgemeine Hinweise oder Beschwerden an die BABOR BEAUTY GROUP gedacht ist.

      Hinweis-
      gebersystem

      Auf Basis der EU-Hinweisgeberrichtlinie (EU) 2019/1937 hat die BABOR BEAUTY GROUP ein Hinweisgebersystem bestehend aus einem Online-Hinweisgeberportal und einer Hotline eingerichtet, welches Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten ermöglicht, vertraulich und anonym Meldungen über Verstöße gegen die Compliance- Regelungen der BABOR BEAUTY GROUP abgeben zu können. Hiermit gibt das Unternehmen eine Möglichkeit, rechtliche Verstöße (beispielsweise Verstöße gegen Umweltrecht, Wettbewerbsrecht oder aber auch Fälle von betriebsinternem Diebstahl, sexueller Belästigung oder Mobbing) zu melden und entspricht dabei dem EU-weiten Standard zum Schutz von Whistleblowern. Über diese Meldekanäle können auch nach §§ 8, 9 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hingewiesen werden, die durch das eigene wirtschaftliche Handeln der BABOR BEAUTY GROUP sowie das eines ihrer Zulieferer entstanden sind.

      Eine Meldung können Sie in solchen Fällen vollständig anonym über das Online-Hinweisgeberportal auf der Website www.insider-report.org oder die telefonische Hotline unter +49 173 459 11 96 abgeben. Wenn Sie sich an das Portal oder die Hotline wenden, erreichen Sie eine beauftragte Ombudsstelle, die sich, wenn Sie dies möchten, mit Ihnen in Verbindung setzt und die Meldung ohne Rückverfolgung zum Hinweisgeber weitergibt. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Hinweisgeberportal.

      Bitte melden Sie nur begründete Vorfälle und beachten Sie, dass das Hinweisgeberportal nur für die vorgenannten Zwecke eingerichtet ist und nicht für allgemeine Hinweise oder Beschwerden an die BABOR BEAUTY GROUP gedacht ist.

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      Auf Basis der EU-Hinweisgeberrichtlinie (EU) 2019/1937 hat die BABOR BEAUTY GROUP ein Hinweisgebersystem bestehend aus einem Online-Hinweisgeberportal und einer Hotline eingerichtet, welches Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten ermöglicht, vertraulich und anonym Meldungen über Verstöße gegen die Compliance- Regelungen der BABOR BEAUTY GROUP abgeben zu können. Hiermit gibt das Unternehmen eine Möglichkeit, rechtliche Verstöße (beispielsweise Verstöße gegen Umweltrecht, Wettbewerbsrecht oder aber auch Fälle von betriebsinternem Diebstahl, sexueller Belästigung oder Mobbing) zu melden und entspricht dabei dem EU-weiten Standard zum Schutz von Whistleblowern. Über diese Meldekanäle können auch nach §§ 8, 9 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hingewiesen werden, die durch das eigene wirtschaftliche Handeln der BABOR BEAUTY GROUP sowie das eines ihrer Zulieferer entstanden sind.

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      Kontaktieren Sie uns gerne.

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